Die Pressefreiheit
Oft gebraucht und doch kaum hinterfragt: Die Pressefreiheit. Sie verleiht Rundfunk und Presse das Recht, ihre Tätigkeiten nach eigenem Ermessen auszuführen und ohne Zensur frei ihre Meinung zu verbreiten. Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes gewährleistet und schützt diese Freiheit. Aber warum ist die Pressefreiheit so wichtig?
Die Bedeutung der Pressefreiheit
Die Pressefreiheit garantiert nicht nur die freie Meinungsäußerung, sondern gewährleistet die Meinungsvielfalt in unserer Demokratie und sichert den Bestand der Presse. Nicht umsonst wird der Journalismus als vierte Gewalt im Staat bezeichnet. Er kontrolliert die Politik und informiert die Bürger über alle Geschehnisse in der Bundesrepublik. Nicht nur über gute Ereignisse wird berichtet. Auch die Dinge, die nicht so ablaufen, wie sie sollen, finden ihren Weg in die Presse. Ohne Pressefreiheit wäre das gar nicht möglich. Egal ob Qualitätszeitung oder Boulevardblatt, hohe oder niedrige Auflage: Unterschiede gibt es nicht, die Pressefreiheit steht jedem Medium in Presse und Rundfunk zu.
Von der Beschaffung der Information über die Produktion der Artikel bis hin zur Verbreitung der Nachricht wird jeder einzelne Schritt durch die Pressefreiheit geschützt. Vor Gericht hat jeder Journalist ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er muss weder seinen Informanten nennen, solange dieser auf Anonymität besteht, noch sonstige Angaben zum Redaktionsgeheimnis machen. Doch das dies nicht immer so war, ist gar nicht jedem bewusst. Die Pressefreiheit wird jeden Tag aufs Neue als selbstverständlich hingenommen, obwohl sie das lange Zeit gerade nicht war.
Der lange Kampf um die Pressefreiheit
Im 18. Jahrhundert begannen Journalisten, sich kritisch gegenüber dem Staat und der Religion zu äußern. Das war Adel und Kirche natürlich ein Dorn im Auge und setzte sie unter Druck. Um die Kritik erst gar nicht öffentlich zu machen, wurde die Vorzensur eingeführt. So konnten unliebsame Artikel ganz einfach vor ihrer Veröffentlichung aus der Zeitung gestrichen werden. Erst nach der Märzrevolution 1848 wurde die Pressefreiheit zum ersten Mal in den Grundrechtkatalog aufgenommen, in den Jahren danach aber Schritt für Schritt wieder eingeschränkt. Während des Deutschen Kaiserreiches galt die Vorzensur zwar weiterhin als abgeschafft, lästige Texte konnten aber weiterhin durch die Nachzensur aus der Zeitung gestrichen werden.
Während des Ersten Weltkrieges wurde der Ausdruck Pressefreiheit zu einem Fremdwort. Vor allem Artikel mit militärischen oder ideologischen Inhalten unterstanden einer strengen Zensur. Ständig wurde der Feind verteufelt und die Bevölkerung zum Krieg angestachelt. Über die eigenen Untaten an der Front allerdings war nichts zu lesen. In der Weimarer Republik, der ersten wirklichen Demokratie in Deutschland, fand die Pressefreiheit zwar wieder ihren Weg in das Gesetzbuch, doch Einschränkungen durch den Reichspräsidenten in Notsituationen waren weiterhin erlaubt. Oftmals wurde auch hier das Gesetz umgangen.
Auch im Zweiten Weltkrieg konnte von Pressefreiheit keine Rede sein. Die gesamte Presse wurde mit dem nationalsozialistischen System gleichgeschaltet. Zeitungen, die nicht der Ideologie entsprachen, wurden kurzerhand verboten. Die Presse wurde als Propagandainstrument missbraucht und war nur noch dazu da, um das Volk gegen die jüdische Bevölkerung einerseits und gegen die Alliierten andererseits aufzuhetzen. Die eigene Grausamkeit fand nie den Weg in einen Zeitungsartikel. Auch nach Ende des Krieges wurde die staatliche Zensur nicht aufgehoben. Die Alliierten führten die Pressefreiheit Schritt für Schritt wieder ein, bis diese 1949 endgültig im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert wurde.
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22. Juli 2010 








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